Wenn Sie Mitglied des Vereins werden möchten füllen Sie bitte das Antragsformular aus.

Dies ist unter "Unser Verein/Antragsformular" zu finden und kann ausgedruckt werden.

Hier in der Beitragsordnung sehen Sie, welche Vereinsbeiträge zu entrichten sind:

 

TSV Stuckenborstel von 1980 e.V.

Beitragsordnung für Mitglieder des Vereins

Jedes Mitglied des Vereins hat den festgelegten Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß zu Beginn

des vereinbarten Zeitraums an den Verein zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge sind als  wich-

tigste Einnahmequelle die Existenzgrundlage des Vereins. Die Festsetzung der Beitragshöhe

für jedes Mitglied und die termingerechte Bezahlung der Beiträge durch die Mitglieder an den

Verein sind die entscheidende Voraussetzung für die Deckung der im Verein entstandenen Auf-

wendungen und somit die finanziell abgesicherte Durchführung des gesamten Vereinslebens.

Dies ist zugleich die Bedingung für die Teilnahme des Mitglieds am Übungs- und Wettkampfbe-

trieb und damit die Voraussetzung für seinen Unfall-versicherungsschutz.

 

Die Grundlage der Beitragszahlung bilden:

 

  • die Satzung des Vereins in der jeweils geltenden Fassung
  • der Beschluß der Jahreshauptversammlung über diese Beitragsordnung.

 

Die Beitragshöhe, die Zahlungstermine sowie die Art und Weise der Bezahlung sind für jedes

Mitglied bei der Aufnahme bzw. bei sich ändernden persönlichen Bedingungen entsprechend

der Beitragsordnung in der jeweils geltenden Fassung schriftlich festzulegen (Inhalt des Auf-

nahmeantrages, Aushändigung einer Ausfertigung der Beitragsordnung) und der Vereinsleitung

mit dem Aufnahmeantrag bzw. als Veränderungsmeldung innerhalb einer Frist von 4 Wochen

mitzuteilen. Die Einhaltung der Beitragszahlung wird vom Kassenwart des Vereins für jedes

Mitglied mittels EDV zentral erfaßt, kontrolliert und im Vorstand ausgewertet.

 

In allen Abteilungen des Vereins gelten ab dem 01.01.2001 folgende Beiträge:

1. Mitgliedsbeiträge f. Kinder bis 14 Jahre                             18,00 Euro p.A. /  1,50 Euro mtl.

2. Mitgliedsbeitrag  f. Jugendliche bis 18 Jahre                     24,00 Euro p.A. / 2,00 Euro mtl.

3. Mitgliedsbeitrag f. Auszubildende /Studenten                    24,00 Euro p.A. / 2,00 Euro mtl.

   (bei entsprechendem Antrag und Nachweis

4. Mitgliedsbeitrag für Mitglieder über 18 Jahre                      36,00 Euro p.A. /  3,00 Euro mtl.

5. Familienbeitrag (empfohlen bei mehr als 2 Fam.Mitgl.)     84,00 Euro p.A. /  7,00 Euro mtl.

Als Zahlungstermine sind der 01.04. und der 01.10. eines jeden Jahres festgelegt.

 

Die Beitragsverpflichtung beginnt mit dem vereinbarten Datum der Mitgliedschaft und endet mit dem

Ausscheiden aus dem Verein. Vorauszahlungen werden bei einem Austritt im Verlauf eines Beitrags-

jahres auf schriftlichen Antrag des Ausscheidenden vom Verein erstattet.

Als Zahlungsart wird nur auf Lastschriftverfahren (Erteilung einer Einzugsermächtigung an den Verein) oder die Über-

weisung durch das Mitglied auf das Girokonto des Vereins akzeptiert. Die Kosten für Mahnungen zur Beitragszahlung

sowie dem Verein entstandenen Kosten sind vom Verursacher zu tragen.

 

Die Beitragsordnung wurde von der Jahreshauptversammlung am 16.02.2001 bestätigt. Es gilt § 5 der Vereinssatzung.