Wenn Sie Mitglied des Vereins werden möchten füllen Sie bitte das Antragsformular aus.
Dies ist unter "Unser Verein/Antragsformular" zu finden und kann ausgedruckt werden.
Hier in der Beitragsordnung sehen Sie, welche Vereinsbeiträge zu entrichten sind:
TSV Stuckenborstel von 1980 e.V.
Beitragsordnung für Mitglieder des Vereins
Jedes Mitglied des Vereins hat den festgelegten Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß zu Beginn
des vereinbarten Zeitraums an den Verein zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge sind als wich-
tigste Einnahmequelle die Existenzgrundlage des Vereins. Die Festsetzung der Beitragshöhe
für jedes Mitglied und die termingerechte Bezahlung der Beiträge durch die Mitglieder an den
Verein sind die entscheidende Voraussetzung für die Deckung der im Verein entstandenen Auf-
wendungen und somit die finanziell abgesicherte Durchführung des gesamten Vereinslebens.
Dies ist zugleich die Bedingung für die Teilnahme des Mitglieds am Übungs- und Wettkampfbe-
trieb und damit die Voraussetzung für seinen Unfall-versicherungsschutz.
Die Grundlage der Beitragszahlung bilden:
Die Beitragshöhe, die Zahlungstermine sowie die Art und Weise der Bezahlung sind für jedes
Mitglied bei der Aufnahme bzw. bei sich ändernden persönlichen Bedingungen entsprechend
der Beitragsordnung in der jeweils geltenden Fassung schriftlich festzulegen (Inhalt des Auf-
nahmeantrages, Aushändigung einer Ausfertigung der Beitragsordnung) und der Vereinsleitung
mit dem Aufnahmeantrag bzw. als Veränderungsmeldung innerhalb einer Frist von 4 Wochen
mitzuteilen. Die Einhaltung der Beitragszahlung wird vom Kassenwart des Vereins für jedes
Mitglied mittels EDV zentral erfaßt, kontrolliert und im Vorstand ausgewertet.
In allen Abteilungen des Vereins gelten ab dem 01.01.2001 folgende Beiträge:
1. Mitgliedsbeiträge f. Kinder bis 14 Jahre 18,00 Euro p.A. / 1,50 Euro mtl.
2. Mitgliedsbeitrag f. Jugendliche bis 18 Jahre 24,00 Euro p.A. / 2,00 Euro mtl.
3. Mitgliedsbeitrag f. Auszubildende /Studenten 24,00 Euro p.A. / 2,00 Euro mtl.
(bei entsprechendem Antrag und Nachweis
4. Mitgliedsbeitrag für Mitglieder über 18 Jahre 36,00 Euro p.A. / 3,00 Euro mtl.
5. Familienbeitrag (empfohlen bei mehr als 2 Fam.Mitgl.) 84,00 Euro p.A. / 7,00 Euro mtl.
Als Zahlungstermine sind der 01.04. und der 01.10. eines jeden Jahres festgelegt.
Die Beitragsverpflichtung beginnt mit dem vereinbarten Datum der Mitgliedschaft und endet mit dem
Ausscheiden aus dem Verein. Vorauszahlungen werden bei einem Austritt im Verlauf eines Beitrags-
jahres auf schriftlichen Antrag des Ausscheidenden vom Verein erstattet.
Als Zahlungsart wird nur auf Lastschriftverfahren (Erteilung einer Einzugsermächtigung an den Verein) oder die Über-
weisung durch das Mitglied auf das Girokonto des Vereins akzeptiert. Die Kosten für Mahnungen zur Beitragszahlung
sowie dem Verein entstandenen Kosten sind vom Verursacher zu tragen.
Die Beitragsordnung wurde von der Jahreshauptversammlung am 16.02.2001 bestätigt. Es gilt § 5 der Vereinssatzung.